ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN DER HEIMAUTOMATISIERUNGSANWENDUNG UP2PRO

Vorbemerkung

Herausgeber der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO
Das Unternehmen URMET S.p.A.
Mit Sitz in
Via Bologna 188/C, 10154 Turin, ITALIEN
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (MwSt.-Nr.):
IT 06888290019

Nachstehend als „URMET“ bezeichnet,

Kontaktdaten des URMET-Kundendienstes:
Für technische Informationen besuchen Sie
www.urmet.com oder rufen Sie an unter:
Fachleute:
+39 011.1962.0029 – Privatpersonen: 011.1962.0654

Nachstehend als „Kundendienst“ bezeichnet,

Host der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO
Die Gesellschaft OVH
SAS mit einem Kapital von 10 069 020 Euro
Eingetragen im HR von Lille Métropole unter der Nummer 424 761 419
APE-Code 2620Z,
mit Firmensitz in 2, rue Kellermann, 59100 Roubaix
USt-IdNr.: FR 22 424 761 419


Artikel 1 – Anwendungsbereich der vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln die Beziehung zwischen URMET und dem Installateur im Zusammenhang mit der Nutzung der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und der damit verbundenen Dienste.

Die Nutzung der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO setzt die vollständige Anwendung der vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen voraus, die Vorrang vor allen vom Installateur stammenden Bedingungen und allen anderen Dokumenten haben, die nicht ausdrücklich von URMET akzeptiert wurden.

Um auf die Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO zugreifen und diese nutzen zu können, ist der Installateur verpflichtet, die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren. URMET behält sich die Möglichkeit vor, die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern und setzt den Installateur davon in Kenntnis.

Artikel 2 – Begriffsbestimmungen

Wenn die nachstehenden Begriffe mit einem Großbuchstaben beginnen, haben sie die folgende Definition, unabhängig davon, ob sie im Singular oder im Plural verwendet werden:

Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO“ bezeichnet die Anwendung, die es dem Installateur ermöglicht, die Heimautomatisierungsgeräte des Kunden zu installieren, zu konfigurieren und zu parametrieren und die Dienste zu nutzen.

Heimautomatisierungsanwendung Yokis“ bezeichnet die Anwendung, die es dem Kunden ermöglicht, die Heimautomatisierungsgeräte aus der Ferne automatisch zu steuern und zu kontrollieren.

Kunde“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die die Heimautomatisierungsgeräte vom Installateur erwirbt.

Heimautomatisierungsgeräte“ bezeichnet die gesamte Heimautomatisierungstechnik der Marke „Yokis“ oder der Marken Dritter, sofern diese mit der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und der Heimautomatisierungsanwendung Yokis und den Diensten kompatibel ist, die am Wohnsitz des Kunden über die Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO installiert ist oder vom Kunden über die Heimautomatisierungsanwendung Yokis verwaltet wird.

Installateurbereich“ bezeichnet die persönliche Benutzeroberfläche des Installateurs in der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO, von der aus der Installateur Zugriff auf sämtliche Dienste hat.

Installateur“ bezeichnet den über einen Firmennamen und eine Handelsregisternummer verfügenden Fachmann, der dem Kunden die Heimautomatisierungsgeräte geliefert und diese am Wohnsitz des Kunden installiert hat und der vom Kunden mit deren Parametrierung und Konfiguration beauftragt wurde.

Projekt“ bezeichnet das Projekt zur Installation, Konfiguration und Parametrierung der Heimautomatisierungsgeräte für einen bestimmten Kunden an einem bestimmten Ort. 
 
„Heimautomatisierungsszenario“ bezeichnet das Schema der für die Heimautomatisierungsgeräte eines Projekts festgesetzten und programmierten Befehle und/oder Aktionen.

Dienste“ bezeichnet die Dienste, die URMET dem Installateur über die Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO bereitstellt. Diese Dienste sind in den Verkaufsunterlagen von URMET beschrieben, die mit den Heimautomatisierungsgeräten geliefert werden, oder auf der Website von URMET unter der nachstehenden Adresse abrufbar: https://www.yokis.com/.

 Artikel 3 – Zugriff auf die Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO

3.1 Technische Zugriffsvoraussetzungen

Der Installateur kann wie folgt auf die Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und die Dienste zugreifen:

3.2 Einrichtung eines Installateurbereichs

Der Zugriff auf die Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO setzt voraus, dass der Installateur einen Installateurbereich einrichtet, mit dem Zugangsdaten verbunden sind, die eine vom Installateur gewählte E-Mail-Adresse und ein Passwort umfassen.

Der Installateur kann nur einen Installateurbereich einrichten.

Der Installateur verpflichtet sich, bei der Einrichtung seines Installateurbereichs wahrheitsgemäße und vollständige Informationen bereitzustellen und diese während der gesamten Nutzungsdauer der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO zu aktualisieren.

Im Zuge der Einrichtung seines Installateurbereichs wird dem Installateur eine E-Mail zur Bestätigung seiner Zugangsdaten und zur Aktivierung seines Installateurbereichs zugesandt. Sobald der Installateurbereich aktiviert ist, kann der Installateur auf die über die Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO angebotenen Dienste zugreifen.

Die Zugangsdaten des Installateurs sind streng persönlich und vertraulich. Der Installateur trägt die alleinige Verantwortung für deren Aufbewahrung und Nutzung und sieht davon ab, sie an Dritte weiterzugeben.

Der Installateur kann durch Zugriff auf seinen Installateurbereich in der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO.

URMET ist dazu berechtigt, die Zugangsdaten des Installateurs aus technischen Gründen, aus Gründen der Sicherheit oder im Falle einer behördlichen Anordnung zu ändern. In diesem Fall informiert URMET den Installateur per E-Mail, die an die vom Installateur angegebene Adresse übermittelt wird, und per einfachem Brief an die ebenfalls vom Installateur angegebene Postanschrift.

Im Falle des Diebstahls und/oder der betrügerischen Verwendung seiner Zugangsdaten setzt der Installateur schnellstmöglich den Kundendienst von URMET darüber in Kenntnis, dessen Kontaktdaten in der Vorbemerkung der vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen aufgeführt sind, der mit Zustimmung des Installateurs den Zugang zum Installateurbereich des Installateurs und zu den zugehörigen Diensten sperren kann.

Der Installateur übermittelt URMET per Einschreiben mit Rückschein die Nachweise für den Diebstahl und/oder die betrügerische Verwendung seiner Zugangsdaten zusammen mit einer Kopie eines Ausweispapiers. URMET stellt dem Installateur neue Zugangsdaten aus.

3.3 Die Nutzung der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und der damit verbundenen Dienste setzt voraus, dass der Installateur während der gesamten Nutzungsdauer der Dienste über eine gültige E-Mail-Adresse verfügt. Im Falle einer Änderung der E-Mail-Adresse ändert der Installateur die angegebene E-Mail-Adresse im Bereich „Mein Konto”.

Der Installateur wurde darüber in Kenntnis gesetzt, per E-Mail wesentliche Informationen über den Zugriff und die Nutzung der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und der Dienste zu erhalten, wie beispielsweise die Bestätigung der Zugangsdaten, die Änderung der Informationen seines persönlichen Kontos oder die Information über die Änderung der vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

 Artikel 4 – Beschreibung und Nutzung der Dienste

4.1 Die Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO ermöglicht dem Installateur, auf die Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen. Diese umfassen insbesondere:

Für jedes Projekt muss der Installateur den Namen des Projekts, den Namen des Kunden, den Namen des Bauleiters, wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, und die Adresse des Wohnsitzes angeben, an dem die Heimautomatisierungsgeräte installiert werden sollen. Er kann auch Pläne und Fotografien des Ortes zeichnen und einfügen, an dem die Heimautomatisierungsgeräte installiert werden.

Anhand der Daten, die der Installateur im Rahmen der Erstellung des Projekts eingibt (insbesondere Anzahl, Alter der Bewohner usw.), kann URMET dem Installateur ihr angemessen erscheinende Heimautomatisierungsszenarien aus ihrer Bibliothek vorschlagen.

Der Installateur kann auch selbst Heimautomatisierungsszenarien erstellen. In diesem Fall muss der Installateur dafür sorgen, dass diese Heimautomatisierungsszenarien die Sicherheit von natürlichen Personen, Gütern und Haustieren nicht gefährden. Insbesondere obliegt es dem Installateur, die Konformität seiner Installation und seiner Nutzung der Heimautomatisierungsgeräte und Dienste mit den geltenden Normen und Vorschriften zu überprüfen.

Nach der Abnahme der Installation, Konfiguration und Parametrierung der Heimautomatisierungsgeräte schließt der Installateur das betreffende Projekt ab. Die Projektdaten, insbesondere die Parametrierungsdaten, werden direkt in der Box gespeichert, die vom Installateur am Wohnsitz installiert und mit den Heimautomatisierungsgeräten verbunden wurde. Sämtliche Projektdaten werden nach Abschluss des Projekts dem Kunden zur Verfügung gestellt, der ohne Eingreifen des Installateurs Änderungen an diesen Daten vornehmen kann.

Vor Abschluss des Projekts kann der Installateur zu jedem Zeitpunkt die für jedes Projekt gesammelten Daten zu Sicherungs- und Archivierungszwecken in die URMET-Cloud übertragen, und zwar bis zu einer maximalen Größe von 20 Megabyte (MB) pro Projekt. Anhand der in die URMET-Cloud übertragenen Daten kann der Installateur einen Projektabschlussbericht im PDF-Format erstellen.

Geschieht dies nicht, werden die Daten nur lokal auf dem Tablet des Installateurs gespeichert. Der Installateur trägt die alleinige Verantwortung für den Verlust oder die Änderung aller oder eines Teils der Daten, und diesbezüglich können keine Ansprüche gegen URMET geltend gemacht werden.

Nach Abschluss des Projekts verliert der Installateur jeglichen Zugriff auf die Daten und die Parametrierung der Heimautomatisierungsgeräte des Projekts. Der Kunde kann dem Installateur nach Abschluss des Projekts jedoch auf Wunsch ein beschränktes und vorübergehendes Zugriffsrecht auf diese Daten gewähren, insbesondere um dem Installateur die Durchführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an den Heimautomatisierungsgeräten zu ermöglichen.

4.2 Der Installateur verpflichtet sich, die Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und die Dienste in Übereinstimmung mit den vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen und unter Beachtung der geltenden Vorschriften zu nutzen.

Der Installateur verpflichtet sich, die Dienste, die Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und alle darin enthaltenen Informationen oder Bestandteile nicht auf unnormale oder missbräuchliche Weise zu nutzen, und insbesondere in keiner Weise, die deren Betrieb oder Ausführung stören könnte. Der Installateur ergreift die erforderlichen Maßnahmen und Vorsichtsmaßnahmen, um eine rechtswidrige, gefährliche oder der normalen Nutzung widersprechende Nutzung der Dienste und der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO durch ihn und andere unter seiner Aufsicht und Leitung stehende Personen zu verhindern.

Der Installateur verpflichtet sich zur Verwendung von Heimautomatisierungsgeräten, die den von URMET festgelegten Kompatibilitätskriterien entsprechen.

Der Installateur verpflichtet sich, keine Inhalte hochzuladen oder zu übertragen, die Viren oder Programme enthalten oder enthalten könnten, die den Betrieb der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und der Dienste stören oder URMET, der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO, den Diensten und den Kunden Schaden zufügen könnten. Der Installateur verpflichtet sich, keine Inhalte hochzuladen oder zu übertragen, die gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen, und insbesondere keine Inhalte, die die Rechte des geistigen Eigentums Dritter verletzen.

Der Installateur verpflichtet sich, keine Handlungen zu begehen, die die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und der Dienste gefährden könnten. Der Installateur verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass keine Viren oder Programme eingeführt werden, die den Betrieb oder die Sicherheit der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und/oder der Dienste beeinträchtigen könnten.

Der Installateur trägt die alleinige Verantwortung für die Inhalte, die er in die Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO hochlädt oder überträgt. Es können keine Ansprüche gegen URMET geltend gemacht werden, und URMET übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und der Dienste, die auf eine unnormale, missbräuchliche oder gegen die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen oder die geltenden Gesetze und Vorschriften verstoßende Nutzung zurückzuführen sind.

Artikel 5 – Kompatibilität der Heimautomatisierungsgeräte

Der Installateur kann Heimautomatisierungsgeräte von Partnern von URMET installieren, vorausgesetzt, dass diese mit einem Kommunikationsprotokoll funktionieren, das mit der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und den Diensten kompatibel ist.

URMET haftet nicht für Funktionsstörungen der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und der Dienste, die auf die Verwendung inkompatibler und/oder nicht den geltenden Normen entsprechender angeschlossener Geräte zurückzuführen sind.

Artikel 6 – Wartung / Unterbrechung der Dienste

URMET setzt die erforderlichen Mittel ein, um die Kontinuität der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und der Dienste zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang setzt URMET die erforderlichen Mittel ein, um die Wartung zur Behebung von Störungen und zur Weiterentwicklung der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und der Dienste zu gewährleisten.

URMET behält sich insbesondere aus Wartungs- und Sicherheitsgründen das Recht vor, den Zugriff auf die Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und die Dienste vorübergehend und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise auszusetzen, ohne dass der Installateur in diesem Zusammenhang irgendeine Entschädigung verlangen kann.

Sollte der Installateur mit einer ungewöhnlichen Unterbrechung der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und/oder der Dienste konfrontiert werden, kann er seine Fragen und/oder Beschwerden an den Kundendienst von URMET richten.

 Artikel 7 – Geistiges Eigentum

7.1 URMET und ihre Rechtsnachfolger behalten alle Rechte des geistigen Eigentums an der gesamten oder an Teilen der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO, den Heimautomatisierungsgeräten der Marke „Yokis“ und den Diensten.

Der Installateur verpflichtet sich, die Rechte des geistigen Eigentums (einschließlich der Namen, Marken, Logos, Software) von URMET und deren Rechtsnachfolgern zu respektieren, und erkennt an, dass er über keinerlei Rechte an diesen verfügt. Er sieht davon ab, sie darzustellen, zu vervielfältigen, zu ändern, anzupassen, zu verfälschen und jeglichen Schutz von Bestandteilen dieser Rechte des geistigen Eigentums zu beantragen, einschließlich in Gebieten, in denen URMET und ihre Rechtsnachfolger keinen Schutz genießen.

7.2 URMET ist alleinige Inhaberin sämtlicher Urheberrechte an den von ihr erstellten Heimautomatisierungsszenarien. Jedwede Vervielfältigung, Darstellung, Anpassung, Verfälschung oder Änderung der besagten Heimautomatisierungsszenarien außerhalb der Nutzung der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und der Dienste ist strengstens untersagt.

7.3 Der Installateur überträgt URMET als Gegenleistung für die Nutzung der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und der Dienste unwiderruflich sämtliche Urheberrechte an allen oder an Teilen der Heimautomatisierungsszenarien, die er im Rahmen der Nutzung der Dienste und der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO erstellt hat und die in die URMET-Cloud übertragen wurden, und zwar insbesondere: das Vervielfältigungsrecht (einschließlich des Rechts, zu vervielfältigen, vervielfältigen zu lassen, zu nutzen oder nutzen zu lassen), das Darstellungsrecht (einschließlich des Rechts, darzustellen, darstellen zu lassen, zu verbreiten, verbreiten zu lassen, zu vermarkten, zu übermitteln, zur Verfügung zu stellen) und das Anpassungsrecht (einschließlich des Rechts, anzupassen, anpassen zu lassen, nachzubessern, zu ändern). Diese Rechte werden zum Zweck ihrer kommerziellen oder nichtkommerziellen Nutzung seitens URMET übertragen, insbesondere um die Bibliothek der Heimautomatisierungsszenarien zu bereichern, die URMET den Installateuren in der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und ihren die Heimautomatisierungsanwendung Yokis nutzenden Kunden zur Verfügung stellt. Diese Übertragung wird auf nicht-exklusiver Basis für die ganze Welt und für die gesamte gesetzliche Dauer des Urheberrechtsschutzes in Frankreich und im Ausland sowie für deren mögliche Verlängerungen gewährt.

7.4 Der Installateur erklärt, über alle Rechte und insbesondere über die Rechte des geistigen Eigentums und/oder die erforderlichen Genehmigungen für die in die Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO hochgeladenen und/oder in die URMET-Cloud übertragenen Bestandteile (insbesondere Pläne, Fotos, Bilder, Texte, Heimautomatisierungsszenarien) zu verfügen, und stellt URMET von allen etwaigen Ansprüchen, Forderungen und Klagen Dritter frei, die insbesondere aufgrund der Verletzung ihres Rechts des geistigen Eigentums an irgendeinem dieser Bestandteile (Texte, Namen, Bilder, Logos, Inhalte, Fotos, Videos, Dateien, Datenbanken, Software, Modelle, Grafiken usw.) erhoben werden.

7.5 Sollte der Installateur gegen die vorliegende Klausel verstoßen, behält sich URMET das Recht vor, den Zugang des Installateurs zur Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und zu den Diensten ganz oder teilweise zu kündigen oder auszusetzen, unbeschadet ihrer Rechte, Ersatz für den erlittenen Schaden zu verlangen.

Artikel 8 – Laufzeit / Aussetzung / Kündigung

8.1 Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für die Dauer der Nutzung der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und der Dienste durch den Installateur, sofern der Installateurbereich aktiviert ist.

8.2 Sollte der Installateur gegen die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen verstoßen, behält sich URMET das Recht vor, den Zugriff des Installateurs auf die Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und die Dienste so lange vorübergehend auszusetzen, bis eine diesbezügliche Erklärung des Installateurs eingeholt wurde. Der Installateur wird von URMET per E-Mail über die Aussetzung seines Zugriffs auf die Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und die Dienste in Kenntnis gesetzt.

8.3 Der Zugriff auf die Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und die Dienste ist seitens des Installateurs jederzeit kündbar. Der Installateur stellt einen diesbezüglichen Antrag, indem er URMET per Einschreiben mit Rückschein ein Schreiben an die in der Vorbemerkung der vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen angegebene Adresse übermittelt. Der Installateur erhält eine E-Mail, die die Bearbeitung seines Kündigungsantrags bestätigt. Die Kündigung wird nach Ablauf einer Frist von dreißig (30) Werktagen ab dem Eingang des Antrags des Installateurs auf Kündigung seines Zugangs bei URMET wirksam. 

8.4 URMET kann den Zugriff auf die Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und die Bereitstellung der Dienste kündigen, sofern sie den Installateur mindestens drei (3) Monate vor der tatsächlichen Einstellung der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO davon in Kenntnis setzt.

Zusätzlich zu den anderen in den vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen ausdrücklich genannten Fällen kann URMET den Zugriff des Installateurs auf die Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und auf die Dienste in den nachstehenden Fällen ganz oder teilweise fristlos kündigen:

 

Artikel 9 – Verantwortlichkeiten

URMET verpflichtet sich im Rahmen einer Mittelverpflichtung, alle erforderliche Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit aufzubringen, um den Zugriff auf die Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO zu gewährleisten und die Dienste gemäß den Gepflogenheiten des Berufsstandes fachgerecht auszuführen.

Die Haftung von URMET ist in den nachstehenden Fällen ausdrücklich ausgeschlossen:

URMET kann in keinem Fall weder für dem Installateur entstandene indirekte, materielle oder immaterielle Schäden haftbar gemacht werden (wie entgangener Gewinn, Geschäftsverlust, Imageschaden), noch für direkte Schäden, deren Ursprung nicht in einem Verstoß von URMET gegen ihre gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen zu finden ist.

 Artikel 10 – Höhere Gewalt

Keine Partei kann für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen haftbar gemacht werden, sofern diese Nichterfüllung auf einen Zufall oder auf das Eintreten eines Ereignisses zurückzuführen ist, das nach französischem Recht und französischer Rechtsprechung als höhere Gewalt gilt. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die nachstehenden Ereignisse als Fälle höherer Gewalt gelten:

Die Partei, die mit solchen Ereignissen konfrontiert ist, setzt die jeweils andere Partei schnellstmöglich nach deren Eintreten davon in Kenntnis.

 Artikel 11 – Personenbezogene Daten

11.1 URMET ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Führungskräften, Arbeitnehmern, Mitarbeitern oder Beauftragten des Installateurs verantwortlich, die im Rahmen der Nutzung der Heimautomatisierungsanwendung UP2PRO und der damit verbundenen Dienste mit URMET in Kontakt treten (nachstehend „Betroffene Personen“). Die Betroffenen Personen verfügen über ein Recht auf Auskunft, Widerspruch, Berichtigung, Einschränkung, Widerruf und Löschung der sie betreffenden Daten, das Recht, Anweisungen zum Verbleib ihrer personenbezogenen Daten nach ihrem Tod zu erteilen, das Recht, nicht Gegenstand einer automatisierten Entscheidungsfindung im Einzelfall zu werden, das Recht auf Übertragbarkeit ihrer Daten und die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Nationalen Kommission für Informatik und Freiheiten (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés, CNIL) einzureichen.

Die Datenschutzbestimmungen von URMET sind auf ihrer Website abrufbar: https://up.yokiscloud.fr/privacy/de/

Der Installateur verpflichtet sich dazu, diese den Betroffenen Personen mitzuteilen.

11.2 Der Installateur ist für die personenbezogenen Daten verantwortlich, die er im Rahmen der Installation, Konfiguration und Parametrierung der Heimautomatisierungsgeräte direkt von den Kunden erhebt. Der Installateur verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Datenverarbeitung, Dateien und Freiheiten in seiner geänderten Fassung (nachstehend „LIL“) und der als Datenschutz-Grundverordnung bezeichneten Europäischen Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (nachstehend „DSGVO“).

Der Installateur verpflichtet sich, die Kunden darüber zu informieren, dass ihre personenbezogenen Daten an URMET übermittelt werden.

Artikel 12 – Verschiedenes

12.1 Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen als nichtig oder nicht anwendbar betrachtet werden, bleiben die übrigen Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen in vollem Umfang anwendbar.

12.2 Die Tatsache, dass eine der Parteien die Anwendung einer der in den vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen enthaltenen Klauseln nicht eingefordert hat, bedeutet nicht, dass diese Partei auf die spätere Ausübung ihrer Rechte verzichtet.

12.3 Die in den vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen verwendeten Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und stellen keinen wesentlichen Teil dieser Bedingungen dar. Folglich können sie für keine Auslegung herangezogen werden, die dem Wortlaut der von ihnen bezeichneten Artikel widerspricht.

Artikel 13 – Anwendbares Recht / Beilegung von Streitigkeiten

Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen unterliegen dem Italienisch Recht.

Im Falle einer Streitigkeit, zu der die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen bezüglich ihrer Gültigkeit, Auslegung, Ausführung, Kündigung, Folgen und Konsequenzen Anlass geben könnten, verpflichten sich URMET und der Installateur vor der Vorlage einer solchen Streitigkeit beim zuständigen Gericht zu versuchen, eine gütliche Einigung im Rahmen einer organisierten Mediation anzustreben. Der Vermittlungsversuch muss nach Treu und Glauben erfolgen. In diesem Sinne vereinbaren URMET und der Installateur, sich mindestens ein (1) Mal in Anwesenheit des Mediators zu treffen.

In Ermangelung einer gütlichen Einigung zwischen URMET und dem Installateur wird/werden die eventuelle(n) Streitigkeit(en) dem für den Gerichtsbezirk Turin zuständigen Gericht vorgelegt. Dies gilt auch im Falle von Verfahren der einstweiligen Verfügung und Verfahren auf Antrag, bei mehreren Beklagten, im Falle von Zwischenklagen oder der Geltendmachung von Garantieansprüchen.



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